Donnerstag, 3. September 2015

Langzeitblutzuckermessung in der BGM-Praxis

Unter Blutzucker versteht man im Allgemeinen die Höhe des Glucoseanteils (Glucosespiegel) im Blut. Glucose ist ein wichtiger Energielieferant des Körpers. Das Gehirn, die roten Blutkörperchen und das Nierenmark sind zur Energiegewinnung auf Glucose angewiesen. Alle anderen Körperzellen gewinnen die Energie vorrangig im Fettstoffwechsel. Glucose ist in der Lage die Blut-Hirn-Schranke zu überwinden und versorgt so das Gehirn.

In der Medizin ist der Blutzuckerwert ein wichtiger Messwert. Um den Langzeitblutzucker zu bestimmen, wird der sogenannte HbA1-Wert ermittelt. Diese Bezeichnung steht für eine durch Zucker veränderte Form des roten Blutfarbstoffes Hämoglobin, abgekürzt „Hb“. Das „A“ bezeichnet eine bestimmte Strukturform (englisch: adult = erwachsen). Wichtiger im Bereich Diabetes ist die „1“. Der HbA1-Wert gibt an, wie viel Prozent des gesamten Hämoglobins im Blut „verzuckert“ (glykosyliert) sind. Der durchgeführte Test ermittelt nicht den momentanen Zuckeranteil im Körper, sondern ermöglicht die Ermittlung der Blutzuckerhöhe der zurückliegenden sechs bis acht Wochen. Kurzfristige Blutzuckerschwankungen beeinflussen den Test kaum. Hierbei werde die Werte in der Einheit mmol/mol gemessen. Diese können dann anhand einer Tabelle in entsprechende Prozentsätze umgewandelt werden. Somit wird als Maß der Anteil des Hämoglobins angegeben, der mit Zucker eine dauerhafte Verbindung eingeht. Ist der HbA1-Wert unter 6,5% (48 mmol/mol) ist das als gut anzusehen. Sollte der Wert jedoch unter 4-4,5% liegen, kann eine Unterzuckerung vorliegen. Ebenfalls sind Werte von 6,5% bis 7,5% als mittlere Einschätzung zu betrachten. Schlechte Werte liegen ab 7,5% (89 mmol/mol) vor.

Eine Unterzuckerung, oder auch Hypoglykämie genannt (4–4,5%), kann die Hirnleistung vermindern, Krampfanfälle, eine vermehrte Adrenalinausschüttung und zittrige Hände sowie Schweißausbrücke verursachen. In ausgeprägter Form kann die Unterzuckerung zu einem Schock führen.Ist der Blutzuckerwert dauerhaft erhöht (Hyperglykämie), liegt in der Regel ein Diabetes mellitus vor. Symptome hierfür können Übelkeit, erbrechen, Schnappatmung oder Müdigkeit sein. Im Extremfall kann eine Bewusstlosigkeit eintreten.

Langzeitblutzuckermessungen im Unternehmen sind langfristig und im Sinne der Nachhaltigkeit der Belegschaftsgesundheit von hohem Gut. Verdacht auf Diabetes mellitus und andere Erkrankungen, rund um den Themenbereich Blutzucker, werden früh genug erkannt und Mitarbeiter auf Risiken hingewiesen.

Haben auch Sie Interesse daran die Langzeitblutzuckerwerte Ihrer Mitarbeiter überprüfen zu lassen, um so möglichen Krankheiten frühzeitig vorbeugen zu können, dann sprechen Sie uns an:


Quellen:

http://www.diabetiker-hannover.de/diab_hannover/hba1c.htm
http://www.diabetes-ratgeber.net/Diabetes/HbA1c-27844.html
http://www.diabetes-zentrum-neuwied.de/Neuer-Referenzstandard-zu-HbA1.101.0.html
http://www.diabetes-risiko.de/diabetes-lexikon.html?uid=93

Dienstag, 25. August 2015

Gesundheitsförderungsansatz im Setting Betrieb

Bei einem Setting handelt es sich um eine soziale Zusammenkunft, welche von einer relativ langen Dauer und den Mitgliedern auch subjektiv bewusst ist. Somit kann die Zusammenkunft durch formale Organisationen entstehen. Ein Betrieb bildet so eine formale Organisation. Werden somit Themen wie zum Beispiel die Gesundheit in einem Betrieb angesprochen, wird sichergestellt, dass viele Personen gleichzeitig, in diesem Fall die Mitarbeiter, von dem Thema hören und angesprochen werden. Ein Setting ist somit ein System, in dem die Bedingungen von Gesundheit gestaltet werden können. Durch die mehr als 40 Mio. Erwerbstätigen in Deutschland stellt der Betrieb ein ideales Setting dar. 

„Gesundheitsförderung nach dem Setting-Ansatz zielt darauf ab, unter möglichst direkter und kontinuierlicher Beteiligung der Betroffenen die jeweiligen Gesundheitspotenziale / -risiken im Setting zu ermitteln und einen Prozess geplanter organisatorischer Veränderungen anzuregen und zu unterstützen.“ Es kann in einem Betrieb vor allem die Erreichbarkeit entsprechender Zielgruppen genutzt werden. Vorrangig soll es hierbei um die Handlungsfelder Ernährung, Bewegung, Stress und Sucht gehen. Bei der Gesundheitsförderung in einem Unternehmen spricht man im Rahmen des Präventionsgesetzes speziell von der betrieblichen Gesundheitsförderung. Dies soll nachfolgend detaillierter beschrieben werden.


Ziel der "betrieblichen Gesundheitsförderung", ist die Verbesserung der gegenwärtigen Gesundheitssituation und die Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen. Hierfür gibt es einen entsprechenden betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess. Die umfängliche Ausgestaltung "Gesundheitsförderung" beschreibt letztendlich das ganzheitliche betriebliche Gesundheitsmanagement, wie es auch insa Gesundheitsmanagement deutschlandweit anbietet und begleitet.

Um ein ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement gewährleisten zu können, sollten alle oben gezeigte Phasen durchlaufen werden. In der ersten Phase „die Vorbereitungsphase“ geht es darum, sich mit dem Thema Gesundheit/ Gesundheitsförderung zu befassen und sich für die Einführung dieser im entsprechenden Unternehmen zu entscheiden. In der darauffolgenden Phase „Nutzung / Aufbau von Strukturen“ wird der Auftrag exakt festgelegt und alle Akteure, die mit der Gesundheit der Mitarbeiter befasst sind zu einem Steuerungsgremium zusammengeführt. In der „Analyse“ werden vorhandene Daten und Erkenntnisse über die gesundheitliche Lage der Mitarbeiter gesichtet. Anschließend müssen unter anderem weitere Daten zum Wohlbefinden und Gesundheitszustand der Mitarbeiter erhoben werden, um entsprechende gesundheitliche Belastungen erkennbar zu machen. In der sich anschließenden Phase „Maßnahmenplanung“ werden die erhoben Daten interpretiert und diskutiert, um als nächstes zielgerichtete Maßnahmen zur Prävention ableiten zu können. Diese werden dann im Unternehmen umgesetzt und nach einiger Zeit evaluiert, um festgelegte Maßnahmen eventuell weiterzuentwickeln oder individueller an die Mitarbeiter anzupassen.

Mit Hilfe eines erfolgreichen betrieblichen Gesundheitsmanagements werden positive gesundheitliche Potenziale in der Arbeitswelt gestärkt, Erkrankungsrisiken der Mitarbeiter minimiert sowie die gesundheitlichen Kompetenzen verbessert und in diesem Zusammenhang auch die Arbeitsfähigkeit langfristig gesichert.  Entsprechend des Paragrafen 20a SBG V bieten Krankenkassen interessierten Betrieben eine Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung an. Dies wird sich sogar im nächsten Jahr noch mehr verstärken, da die Krankenkassen durch das Präventionsgesetz mehr Budget zur Verfügung haben.

Haben auch Sie Interesse an der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements im Rahmen des Settingansatzes nach Vorgabe des Präventionsgesetzes oder wünschen weitere Informationen rund um das Thema Gesundheitsmanagement, dann sprechen Sie uns an:



Quellen:
http://www.leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/settingansatz-lebensweltansatz/
http://www.gesundheitsfoerdernde-hochschulen.de/B_Basiswissen_GF/B2_Setting-Ansatz.html
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_Praevention-2014_barrierefrei.pdf

Donnerstag, 13. August 2015

BGM in der Pflege - Schwerpunkt: Psychische Belastungen

Wie bereits vor einigen Wochen in unserem Blog erwähnt, werden die Notwendigkeiten für ein betriebliches Gesundheitsmanagement bei den Pflegekräften, als Zielgruppe, immer mehr ersichtlich. Täglich sind Pflegende einer Vielzahl von körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass sie sich unter anderem auch um bettlägerige Patienten kümmern. Jedoch sind es nicht nur die körperlichen Belastungen, die der Pflegeberuf mit sich bringt. Hinzu kommen die vielfältigen psychischen Belastungen, wie unter anderem die hohe Verantwortung, die unerlässlich erforderliche Aufmerksamkeit sowie der Termin- und Zeitdruck. Der Mangel an Anerkennung der erbrachten Leistungen kann zu einem Thema in der Belegschaft werden. Des Weiteren kann der regelmäßige Umgang mit Schicksalen, Leid und Tod für das betroffene Pflegepersonal psychisch belastend wirken. 
Auf diesem Hintergrund basierend hat insa Gesundheitsmanagement ein Konzept zur Prävention von psychischen Belastungen bei Pflegekräften entwickelt. Dieses soll nachfolgend in einer Kurzform dargelegt werden.

Folgende drei Schritte ermöglichen die Ermittlung der psychischen Belastungen bei Pflegekräften. In jedem Schritt gibt es die Möglichkeit sich für bestimmte Module zu entscheiden, jedoch sollten alle drei Schritte durchlaufen werden, um einen umfänglichen Maßnahmenplan erstellen zu können.  Im ersten Schritt werden alle notwendigen Daten erhoben, um sie anschließend im zweiten Schritt auswerten zu können. Anhand der Auswertung kann im dritten Schritt ein individueller Maßnahmenplan für das Unternehmen erstellt werden.

Um einen individuellen und bedarfsgerechten Maßnahmenplan erstellen zu können, sollte der aktuelle Status Quo im Unternehmen ermittelt werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen können bereits Daten, die im Unternehmen vorhanden sind, genutzt werden. Auf der anderen Seite können die erforderlichen Daten durch externe Anbieter erhoben werden und zusätzlich die vorhandenen Daten hinzugenommen werden. Nach Erhalt aller relevanten Daten können diese aufbereitet und statistisch ausgewertet. Die Auswertung der Daten erfolgt auf die gleiche Weise, ganz gleich ob die Daten bereits vorhanden waren oder auf anderen Wegen erfasst wurden. Mithilfe der ausgewerteten Daten wird im Anschluss ein individueller Maßnahmenplan erstellt. Für die Erstellung bietet insa Gesundheitsmanagement beispielsweise drei verschiedene Möglichkeiten an. Zum einen kann ein gemeinsamer Workshop zur Maßnahmenplanung stattfinden, indem gemeinsam mit einem Referenten ein Plan für das Unternehmen entwickelt wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass ein entsprechender Maßnahmenplan durch einen externen Dienstleister selbstständig erarbeitet und im Anschluss ein persönliches Gespräch dazu geführt wird. Die letzte genannte Variante ist als Alternative auch nur mit einem abschließenden Telefonat anstatt eines persönlichen Gesprächs möglich. Für den jeweils zu entwickelnden Maßnahmenplan steht ein umfänglicher Baukasten mit möglichen Modulen zur Prävention zur Verfügung.

Haben auch Sie Interesse an diesem Bereich oder wünschen ausführlichere Erläuterungen, dann sprechen Sie uns gerne an:


Montag, 3. August 2015

Das neue Präventionsgesetz – Die letzte Hürde ist geschafft

Bereits 2004 wurden erste Eckpunkte zum Präventionsgesetz (PräG) von Bund und Ländern aufgeführt, jedoch hat die direkte Umsetzung längere Zeit angehalten. Doch nun ist es soweit und das Präventionsgesetz steht kurz vor der Veröffentlichung, doch welche Änderungen bringt es nun mit sich. Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen für die betriebliche Gesundheitsförderung beleuchtet und die neuen Möglichkeiten in der Ausgestaltung dieser genannt.



Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit steht „Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten.“ Somit ist es unabdingbar die betriebliche Gesundheitsförderung auszuweiten und dies wird durch das neue Präventionsgesetz nun ermöglicht. 

Die Krankenkassen und Pflegekassen werden ab dem Jahr 2016 über 500 Millionen Euro für die Gesundheitsförderung und Prävention aufwenden können. Das Hauptaugenmerk soll hierbei auf der Gesundheitsförderung von den Lebenswelten liegen, denn hier sollen mindestens 300 Millionen Euro jährlich investiert werden. 

Da auch ein Betrieb eine Lebenswelt darstellt, wird von nun an mehr Geld in die betriebliche Gesundheitsförderung fließen. Es ist bekannt, dass unteranderem der demografische Wandel sowie die zunehmenden chronisch-degenerativen und psychischen Erkrankungen und die sich immer weiter verändernden Anforderungen in der Arbeitswelt die Menschen immer mehr beeinflussen. In diesem Zusammenhang kann die Produktivität des Arbeitnehmers nachlassen und ein Unternehmen muss zum Beispiel mit vermehrten Krankmeldungen rechnen. Um diesem entgegenzuwirken, zeigt die betriebliche Gesundheitsförderung maßgeblichen Erfolg. 

Was ist die Gesundheitsförderung wirklich? Dies ist durch eine Definition im Präventionsgesetz geregelt. Hierbei versteht sich die „Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handels“ jedes Einzelnen. In diesem Zusammenhang wird auch die primäre Prävention als „Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken“ bezeichnet. Hierfür haben die Krankenkassen in diesem Jahr 3,17 Euro und ab dem nächstem Jahr 7 Euro pro Versichertem zur Verfügung. Es ist ebenfalls festgelegt, dass die Krankenkassen für jeden ihrer Versicherten mindestens 2 Euro für gesundheitsfördernde Leistungen nach §§ 20a und 20b SBG V (nach der Ergänzung des PräG) ausgeben müssen. Zum Vergleich, vor dem Präventionsgesetz hatten die Krankenkassen insgesamt statt 7 € nur 2,74 Euro pro Versichertem zur Verfügung. Somit wird erkenntlich, dass in die Gesundheitsförderung eine höhere Bedeutung gelegt wird. Mit diesem Budget sollen die Krankenkassen die Leistungen zur Primärprävention, zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erhöhen. Sollten die jährlichen Ausgaben einer Krankenkasse für die Gesundheitsförderung unterschritten werden, muss diese die nicht ausgegeben Mittel dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zukommen lassen und darf sie nicht selbst einhalten.

Für die Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung sollen die Krankenkassen den einzelnen Unternehmen unter Nutzung bestehender Strukturen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung anbieten. Um eine nachhaltige Förderung sicherstellen zu können, soll sich ausschließlich auf qualitätsgesicherte und wirksame Präventionsmaßnahmen konzentriert werden. Daher sollen einheitliche Verfahren zur Qualitätssicherung, Zertifizierung und Evaluation der Leistungsangebote festgelegt werden und die entsprechenden Angebote im Internet dargestellt werden. Es wird eine Möglichkeit der Boni verbindlicher gestaltet. Diese sollen an Arbeitgeber und an Versicherte, welche an Kursen der betrieblichen Gesundheitsförderung teilnehmen, geleistet werden.  Durch die frühzeitige und erfolgreiche Durchführung dieser Präventionsmaßnahmen können Risikofaktoren wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Übergewicht, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum und chronische Stressbelastungen vorgebeugt werden beziehungsweise diesen präventiv entgegen gewirkt werden. Dadurch kann auch das Auftreten  vieler chronischer und psychischer Erkrankungen verringert werden.


Abschließend kann festgehalten werden, dass die Gesundheitsförderung sowie die Prävention durch die Stärkung der Gesundheit der Mitarbeiter zum Erhalt der Produktivität jedes Einzelnen und zur Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zukünftig stärker und intensiver finanziell unterstützt werden. 
Nun heißt es gute, erfahrene und beständige Dienstleister als Partner zu haben, die entsprechend finanzierten Maßnahmen umsetzen!




Möchten Sie sich über gesundheitsfördernde Maßnahmen im Unternehmen informieren, dann sprechen Sie uns an:




Quellen:

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Praeventionsgesetz/141217_Gesetzentwurf_Praeventionsgesetz.pdf

http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/praeventionsgesetz.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ventionsgesetz